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   BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 11.65   

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https://dejure.org/1968,287
BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 11.65 (https://dejure.org/1968,287)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1968 - VIII C 11.65 (https://dejure.org/1968,287)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1968 - VIII C 11.65 (https://dejure.org/1968,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung eines Hallenschwimmbades auf die Wohnfläche - "Bewohnen" einer Schwimmhalle - Unmittelbare räumliche Verbindung mit dem eigentlichen Wohnteil des Gebäudes - Schwimmbad als Zubehörraum, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. BVO §§ 42 - 44; II. WoBauG §§ 39, 82, 83

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 46
  • MDR 1969, 511
  • ZMR 1969, 350
  • WM 1969, 195
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 1.62

    Anforderungen an die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Folgen der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 11.65
    Verbindung, zweier benachbarter Wohnungen durch einen Mauerdurchbruch hat der erkennende Senat bereits entschieden (BVerwGE 16, 319), daß die Wohnflächen beider Wohnungen, zusammenzurechnen sind.
  • BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 51.78

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Erteilung einer Bescheinigung

    Vom Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1968 - BVerwG 8 C 11.65 - (BVerwGE 31, 46 = BBauBl. 1969, 241) weicht das angefochtene Urteil nicht ab.

    Sie richten sich vielmehr nach dem Einzelfall (vgl. BVerwGE 31, 46 [50]).

  • BVerwG, 23.09.1987 - 8 C 32.85

    Wohnflächenberechnung - Hobbyräume

    Auch wenn "Hobbyräume" in Ermangelung der bauordnungsrechtlichen Eignung als Aufenthaltsräume nicht wie ein Wohn- oder Schlafzimmer "bewohnt" werden dürfen, dienen sie doch als Nebenräume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, einem sich aus ihrer baulichen Anlage und Ausstattung ergebenden "besonderen Wohnzweck" (vgl. Urteil vom 14. November 1968 - BVerwG VIII C 11.65 - BVerwGE 31, 46 ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 95.83

    Einfamilienhaus - Steuerbegünstigung - Überschreitung der Wohnflächengrenze -

    Gemeint sind hier nur die Fälle, bei denen für eine vom Wohnungsinhaber betriebene wirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere landwirtschaftliche Tätigkeit, auch Räume innerhalb des Wohnteils des Hauses benötigt werden (vgl. Urteil vom 14. November 1968 - BVerwG VIII C 11.65 - BVerwGE 31, 46 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 11/65]).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 1.71

    Berücksichtigung eines Schwimmbads im Rahmen der Wohnflächenberechnung -

    In seiner Entscheidung BVerwGE 31, 46 (48 f.) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 11/65] hat der erkennende Senat ausgeführt: Der Einbeziehung der Schwimmhalle in die Wohnflächenberechnung stehe es nicht entgegen, daß sie nicht wie ein als Wohnzimmer oder als Schlafzimmer eingerichteter Raum "bewohnt" werden könne.

    Die spätere Ergänzung der Vorschrift diente nur der Klarstellung eines schon nach der früheren Fassung bestehenden Rechtszustandes, der durch die angeführte Entscheidung BVerwGE 31, 46 geklärt worden ist.

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 116.83

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächenberechnung - Wirtschaftsräume und

    Ist das der Fall, so ist auch der geschäftlich oder beruflich genutzte "indifferente" Raum grundsätzlich mit seiner Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen, weil die jederzeit veränderbare bloße Benutzungsart einen Raum, der Teil einer Wohnung ist, noch nicht zum Geschäftsraum werden läßt (vgl. auchUrteil vom 14. November 1968 - BVerwG VIII C 11.65 - BVerwGE 31, 46 ;Beschluß vom 6. September 1977 - BVerwG VIII CB 96.76 - S. 4 ).
  • BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73

    Steuervergünstigungen - Eigentumswohnung - Gemeinsame Wohnung

    Von ihr ist der Senat auch ausgegangen, als zu beurteilen war, ob eine Wohnung durch Verbindung mit einer anderen mittels eines Mauerdurchbruchs (BVerwGE 16, 319) oder durch einen Anbau (BVerwGE 31, 46) vergrößert wurde.
  • BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 69.74

    Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigte Wohnungen - Anerkennungsfähigkeit

    Von ihr ist der Senat auch ausgegangen, als zu beurteilen war, ob eine Wohnung durch Verbindung mit einer anderen mittels eines Mauerdurchbruchs (BVerwGE 16, 319) oder durch einen Anbau (BVerwGE 31, 46) vergrößert wurde.
  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 91.73
    Hier reicht die Absicht des Bauherrn aus, die Wohnung später der vorgesehenen Nutzung zuzuführen; diese Absicht und die sich aus ihr ergebende Zweckbestimmung müssen aber nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats schon im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung vorgelegen haben (vgl. BVerwGE 23, 80; 31, 50) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 11/65].
  • BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 82.74

    Förderungswürdigkeit einer Wohnung

    Von der Erwägung, daß der Wohnende Ort und Umfang der Wohnung nach seinem Willen bestimmt, ist der Senat auch ausgegangen, als zu beurteilen war, ob eine Wohnung durch Verbindung mit einer anderen mittels eines Mauerdurchbruchs (BVerwGE 16, 319) oder durch einen Anbau (BVerwGE 31, 46) vergrößert wurde.
  • OVG Bremen, 14.09.1982 - 1 BA 86/81

    Rechtswidrigkeit eines Anerkennungsbescheides zur Steuerbegünstigung einer

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  • BVerwG, 06.11.1987 - 8 B 73.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.09.1977 - 8 CB 96.76

    Anerkennung eines Wohnhauses als steuerbegünstigtes Familienheim - Überschreitung

  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 226.81

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Räumen im Kellergeschoss eines

  • VGH Hessen, 31.07.1969 - V OE 22/69
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